Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Eine Postfachadresse genügt nicht — es muss eine ladungsfähige Anschrift sein. Bei einem Einzelunternehmen ist das in der Regel die Wohnanschrift.
Eine Telefonnummer ist Pflicht, wenn keine andere unmittelbare und effiziente Kontaktmöglichkeit besteht. Ein Kontaktformular allein reicht nach verbreiteter Rechtsprechung nicht.
[Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG: DE…]
Falls du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist, entfällt die USt-IdNr. Dann gehört stattdessen auf jede Rechnung der Hinweis, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
[Vor- und Nachname, Anschrift wie oben]
Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.